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Willkommen bei Gastl Wasserrutschbahnen
Mit unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Planung, Produktion und Montage von Großwasserrutschbahnen sind wir ein kompetenter Ansprechpartner für alle Ihre Fragen oder Anliegen rund um das Thema Wasserrutschbahnen.
Bei Wartungen und Instandhaltungen können Sie sich auf eine professionelle Beratung wie fachgerechte Ausführung der Arbeiten verlassen. Wir stehen nicht nur mit Rat zur Seite, sondern garantieren Ihnen einen möglichst reibungslosen Betrieb Ihrer Anlage durch unsere fachkundige Betreuung.
SICHERHEIT wird bei uns groß geschrieben!
Informieren Sie sich über die Neuerungen der ÖNORM oder erfahren Sie mehr über die modernsten Ampelsysteme für Wasserrutschbahnen.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Wissenswertes
BGB 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
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